MIT fordert fairen Wettbewerb und Planungssicherheit für stationären Handel:

„Die Herausforderungen von morgen bewältigen wir nicht mit den Antworten von gestern“, kritisiert der Kreisvorsitzende der Mittelstandsvereinigung, Ulrich Lange, scharf das Vorgehen der Gewerkschaft Verdi beim Streit um die verkaufsoffenen Sonntage in Paderborn. Anstatt „ideologischer Starrköpfigkeit“ seien kreative Konzepte zur Belebung der Innenstädte und tragfähige Rahmenbedingungen für einen fairen Wettbewerb zwischen dem stationären Handel und dem Online-Handel gefragt, wirft Ulrich Lange den Gewerkschaftlern ein völliges Versagen bei der Zukunftsgestaltung vor und stellt fest:

„Reflexartig plädiert Verdi dafür, dass die Mitarbeiter im Handel am Sonntag frei haben sollen – wohl wissend, dass es für die Gastronomie, Schichtarbeiter am Fließband oder im Gesundheitssektor längst völlig selbstverständlich ist, auch am siebten Trag der Woche zu arbeiten.“ Dabei verdienten die Arbeitnehmer an diesen Tagen, dank der Tarifverträge, gutes Geld. Und niemand müsse an sieben Tagen in der Woche arbeiten. „Dafür sorgen schon die Arbeitsschutzgesetze, Tarifverträge und betriebliche Regelungen, die für die betroffenen Mitarbeiter Ersatzruhetage vorsehen“, so der MIT-Kreisvorsitzende. 

Die Kritik der Gewerkschaften an Sonntagsöffnungen wirke angesichts des 24 Stunden an sieben Tagen die Woche geöffneten Online-Handels antiquiert und aus der Zeit gefallen. Es gehe um die Frage eines fairen Wettbewerbs und nicht darum, nun alle Geschäfte an sieben Tagen 24 Stunden offen zu halten. Der Kampf von Verdi gegen Sonntagsöffnungen habe zu beträchtlichen Planungsunsicherheiten und Umsatzverlusten im stationären Handel geführt, was auch Arbeitsplätze gefährde.

Die Bedingung der Werbegemeinschaft „Entweder öffnen alle oder keiner“ findet in diesem Zusammenhang die volle Rückendeckung der MIT. Es sei richtig, dass sich der innerstädtische Handel und die Standorte an der Peripherie nicht auseinanderdividieren lassen. „Das ist ein starkes Zeichen des Einzelhandels“, betont Ulrich Lange und stellt klar: „Vier Sonntagsöffnungen lösen sicherlich nicht alle Herausforderungen des stationären Handels im Wettbewerb mit dem E-Commerce. Aber sie sind ein wichtiger Mosaikstein und eine Chance für mehr Fairness im Wettbewerb der Handelswelten.“

Die Mittelstandsvereinigung im Kreis Paderborn fordert vor diesem Hintergrund eine sichere Rechtsgrundlage für anlassunabhängige ausnahmsweise Sonntagsöffnungen notfalls auch durch eine klarstellende Änderung des Grundgesetzes. „Denn“, so die Argumentation der MIT, „eine ersatzlose Streichung des Anlassbezuges in den Länder-Ladenöffnungsgesetzen würde zum jetzigen Zeitpunkt nur dann eine tragfähige Grundlage für Sonntagsöffnungen schaffen,

wenn es zwischenzeitlich zu einer Änderung der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung kommt oder der Grundgesetzgeber durch eine Änderung von Artikel 140 des Grundgesetzes den notwendigen Spielraum für eine Änderung der Gesetzeslage bzw. der Rechtsprechung geschaffen hat.“

Ulrich Lange kündigte abschließend an, dass sich nicht zuletzt auf Initiative des MIT-Kreisverbandes Paderborn auch die MIT-Bundeskommission „Wirtschaft und Infrastruktur“ Ende Mai in Berlin mit dieser Thematik befassen wird. Ziel dabei wird es sein, mit Blick auf die Sonntagsöffnung einen Forderungskatalog der Mittelstandsvereinigung vorzulegen, der beim Bundesmittelstandstag Anfang September in Nürnberg offiziell verabschiedet werden soll.